WEG Verwaltung

WEG-Verwaltung

WEG Verwaltung

Sie sind eine Eigentümergemeinschaft (WEG) und möchten, dass wir Ihnen alle anfallenden Verwaltungsaufgaben in einem für Sie individuell geschnürten Leistungspaket abnehmen?


Gerne übernehmen wir die Verwaltung ab einer Größe von mindestens 10 Einheiten für Sie. Die Grundaufgaben unserer WEG-Verwaltung lassen sich wie folgt gliedern:

Kaufmännische Verwaltung
  • Einrichtung eines Verwaltungskontos auf den Namen der Eigentümergemeinschaft
  • Buchung und Ausführung sämtlicher Geldein- und -ausgänge
  • Überwachung der regelmäßigen Hausgeldeingänge und zeitnahes Mahnen offener Hausgelder
  • Durchführung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren
  • Prüfung und Zahlung aller Eingangsrechnungen
  • Berechnung und Einzug von Sonderumlagen
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Abwicklung von Versicherungsschäden (Rahmenvertrag)
  • Jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum (mit spezifischer   Verwaltersoftware)
  • Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35 EStG
  • Jährliche Erstellung einer transparenten Vermögensaufstellung
  • Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen inkl. Kostenminimierungsprüfung
  • Durchführung einer ausführlichen Rechnungsprüfung mit dem Verwaltungsbeirat für eine umfassende Kontrolle (wenn gewünscht)
  • Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung, spätestens 6 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
  • Abschluss und Überwachung aller notwendigen Verträge nach Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft (Versicherungen, Hausmeister-Service, Wartungen, Versorger usw.)
Technische Verwaltung
  • Veranlassung aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
  • Einholung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen an Handwerker zur Durchführung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Überwachung des Hausmeisters und der am Objekt ausgeführten Arbeiten
  • Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Begehungen der Anlage
  • Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
Persönliche Betreuung
  • Korrespondenz mit den Eigentümern, Mietern, Behörden usw.
  • Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung in Fragen rund um Ihr Wohnungseigentum
  • Regelmäßiger Kontakt mit dem Verwaltungsbeirat zur Abstimmung wichtiger Verwaltungsfragen
  • Objektbegehungen mit dem Verwaltungsbeirat
  • Überwachung der Hausordnung und Schlichtung bei Differenzen
  • Für Kapitalanleger: Sondereigentumsverwaltung