Mietverwaltung
Wir machen Ihre Mieter zu unseren Mietern! Aufgrund unserer Fachkenntnis im Mietbereich sind wir ein kompetenter Sachverwalter Ihrer Interessen und entlasten Sie von allen anfallenden Arbeiten vollständig, ohne dass Sie die Entscheidungsbefugnis insbesondere über Geldausgaben und Mieterauswahl verlieren.
Gerne übernehmen wir die Verwaltung von mindestens 6 Einheiten für Sie. Zu unseren Aufgaben können u. a. gehören:
Kaufmännische Verwaltung
- Buchung und Ausführung sämtlicher Geldein- und -ausgänge
- Überwachung der Mietzahlungen und zeitnahes Mahnen offener Mieten
- Durchführung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren
- Prüfung und Zahlung aller Eingangsrechnungen
- Verwaltung der Mietkautionen
- Erstellung einer Quartalsabrechnung für den Eigentümer
- Erstellung einer Jahresabrechnung für den Eigentümer. Die Abrechnung gilt gleichzeitig als Nachweis der jährlichen Einnahmen und Ausgaben für die Steuererklärung.
(Anlage V – Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) des Eigentümers - Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für die Mieter, Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen
- Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Überprüfung und Realisierung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Abschluss und Überwachung aller notwendigen Verträge (Versicherungen, Hausmeister-Service, Wartungen, Versorger usw.)
Technische Verwaltung
- Abnahme und Übergabe von Wohnungen bei Mieterwechsel
- Veranlassung aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
- Einholung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen an Handwerker zur Durchführung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Überwachung des Hausmeisters und der am Objekt ausgeführten Arbeiten
- Technische Überprüfung des Objektes durch jährliche/regelmäßige Begehung der Anlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen
- Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
- Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
Persönliche Verwaltung
- Übernahme des gesamten mündlichen und schriftlichen Kontakts mit den Mietern
- Korrespondenz mit den Eigentümern, Mietern, Behörden usw.
- Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung in allen wohnungswirtschaftlichen Fragen
- Ausführliche rechtliche Beratung zur Gestaltung der Mietverträge, Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhungsverfahren, etc.
- Gemeinsame Abstimmung wichtiger Verwaltungsentscheidungen
- Überwachung der Hausordnung